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Mädchennamen

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Jungennamen

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Seinen Namen hat man ein Leben lang. Man sagt ihn am Telefon, man schreibt ihn und man stellt sich damit vor. Damit Ihnen Ihr Kind später nicht einmal ein "Verbrechen" vorwerfen kann, sollten Sie sich einige Dinge sehr genau überlegen:

Vor- und Nachname sollten harmonisch klingen und zusammen passen.

Sie sollten endreimende oder sogar vollreimende Namen wie Rainald Kobald, Rose Klose oder Lotte Motte vermeiden.


Geben Sie Ihrem Kind wenn möglich keinen zu regionalen Namen. Erstens hat es ein Sepp aus Bayern im Rest der Republik eher schwer, zweitens sollte der Name wenn möglich auch im internationalen Sprachgebrauch aussprechbar sein.
Ein Thomas oder eine Michelle hat es im englischsprachigen Ausland leichter, den Namen zu sagen als beispielsweise eine Edeltraud oder ein Helmut.


Marilyn, Shakira, Boris, Johannes Paul - diese und ähnliche Namen rufen Gedanken an prominente Persönlichkeiten hervor. Überlegen Sie gut, ob Sie es Ihrem Kind wirklich zumuten wollen, sein Leben lang mit einer Berühmtheit in Verbindung gebracht zu werden. Denn ein Mensch möchte doch durch seine persönlichen Charakter-Eigenschaften und nicht durch Namensvetterschaft Aufmerksamkeit erregen. Vorsicht besonders bei negativ behafteten Namen wie Adolph.

Eltern haben das Recht und die Pflicht, seinem Kind Vornamen zu erteilen. In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte zu beachten:

 

Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.

weil sie verheiratet sind oder übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben, so entscheiden sie innerhalb eines Monats
nach der Geburt gemeinsam, ob ihr Kind den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters erhalten soll. Die Entscheidung gilt für alle weiteren gemeinsamen Kinder. Können sie sich nicht einigen, so überträgt das Familiengericht die Entscheidung einem der beiden Elternteile.

Liegt die elterliche Sorge allein bei der Mutter, so erhält das Kind den Familiennamen der Mutter.
Die Mutter kann dem Kind jedoch auch mit Einwilligung des Vaters dessen Familiennamen erteilen. In diesem Fall ist eine gemeinsame persönliche Vorsprache der Mutter und des Vaters beim Standesamt erforderlich.