|
Mädchennamen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
|
|
Jungennamen |

Seinen Namen
hat man ein Leben lang. Man sagt ihn
am Telefon, man schreibt ihn und man stellt sich damit vor. Damit Ihnen Ihr
Kind später nicht einmal ein "Verbrechen" vorwerfen kann, sollten
Sie sich einige Dinge sehr genau überlegen:
Vor- und Nachname sollten harmonisch klingen und zusammen passen.
Sie sollten endreimende oder sogar vollreimende Namen wie Rainald Kobald, Rose
Klose oder Lotte Motte vermeiden.
Geben Sie Ihrem Kind wenn möglich keinen zu regionalen Namen. Erstens hat es
ein Sepp aus Bayern im Rest der Republik eher schwer, zweitens sollte der Name
wenn möglich auch im internationalen Sprachgebrauch aussprechbar sein.
Ein Thomas oder eine Michelle hat es im englischsprachigen Ausland leichter,
den Namen zu sagen als beispielsweise eine Edeltraud oder ein Helmut.
Marilyn, Shakira, Boris, Johannes Paul - diese und ähnliche Namen rufen Gedanken an
prominente Persönlichkeiten hervor. Überlegen Sie gut, ob Sie es Ihrem Kind
wirklich zumuten wollen, sein Leben lang mit einer Berühmtheit in Verbindung
gebracht zu werden. Denn ein Mensch möchte doch durch seine persönlichen
Charakter-Eigenschaften und nicht durch Namensvetterschaft Aufmerksamkeit
erregen. Vorsicht besonders bei negativ behafteten Namen wie Adolph.
Eltern haben das Recht und die Pflicht, seinem Kind Vornamen zu erteilen. In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte zu beachten:
Werden zwei Vornamen mit Bindestrich verbunden (z. B. Hans-Joachim), gelten Sie als ein Name. Setzen Sie daher nur dann einen Bindestrich, wenn Sie genau das beabsichtigen.
Bei mehreren eigenständigen Vornamen (z. B. Isabelle Marie Luise ...) muss nicht mehr – wie früher – der Rufname festgelegt werden. Das Kind kann also später selbst entscheiden, wie es gerufen werden will.
Als Vornamen können nur Bezeichnungen gewählt werden, die ihrem Wesen nach Vornamen sind und eindeutig das Geschlecht des Kindes erkennen lassen (Ausnahme: "Maria" als Zusatz zu einem eindeutig männlichen Namen für einen Jungen). Vornamen, die männlich und weiblich sind (z. B. Kim), können nur zusammen mit einem eindeutig das Geschlecht des Kindes bestimmenden Vornamen gegeben werden.
Ist der Vorname beim Standesamt beurkundet, so gilt Ihr Namensgebungsrecht als unwiderruflich ausgeübt. Achten Sie bitte deshalb darauf, dass Ihre Erklärungen zu Namensbestimmung eindeutig sind und z. B. keinerlei Streichungen, Berichtigungen mit Tipp-Ex usw. aufweisen.
Theoretisch können Sie Ihrem Kind beliebig viele Vornamen geben. Aber bedenken Sie bitte, dass es auf Behörden und bei vielen anderen Gelegenheiten mit allen Vornamen unterschreiben muss. Außerdem dürfte schon mit zwei Namen der Platz in den meisten Unterschrifts-Feldern (Personalausweis, Führerschein usw.) relativ knapp werden.
Das Kind
erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.
weil
sie verheiratet sind oder übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben,
so entscheiden sie innerhalb eines Monats
nach
der Geburt gemeinsam, ob ihr Kind den Familiennamen der Mutter oder den des
Vaters erhalten soll. Die
Entscheidung gilt für alle weiteren gemeinsamen Kinder. Können
sie sich nicht einigen, so überträgt das Familiengericht die Entscheidung
einem der beiden Elternteile.
Liegt die elterliche Sorge allein bei der Mutter, so erhält das Kind den
Familiennamen der Mutter. Die
Mutter kann dem Kind jedoch auch mit Einwilligung des Vaters dessen
Familiennamen erteilen. In
diesem Fall ist eine gemeinsame persönliche Vorsprache der Mutter und des
Vaters beim Standesamt erforderlich.